Angebot

  • Psychotherapie im Einzelsetting
  • Psychotherapie im Gruppensetting

Bitte nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt mit mir auf!

Als Psychotherapeutin nach dem Heilpraktikergesetz unterliege ich nicht den Beschränkungen der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern bin flexibel in der Wahl und Gestaltung des für Sie geeigneten Therapieverfahrens.

In all meinen Tätigkeitsbereichen unterliege ich der Schweigepflicht!

Schwerpunkte

  • Umgang mit Ängsten und Angststörungen
  • Umgang mit belastenden Lebensereignissen
  • Depression
  • Umgang mit Schuldgefühlen und Wut
  • Begleitung und Beratung von Angehörigen
  • Systemische Therapie und Systemaufstellungen
  • Familienaufstellungen
  • Entspannungsverfahren (Trance und Hypnose)

"Ich bin nicht das, was mir passiert ist, ich bin, was ich beschließe zu werden."

- CG Jung

Kosten

Eine Therapiestunde (persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie) dauert in der Regel 60-90 Minuten. Die Kosten belaufen sich auf:

  • bis zu 60 Min: € 90,-
  • bis zu 90 Min: € 120,-
  • bis zu 120 Min: € 150,-

Es wird auf der Grundlage dieses Stundenhonorars zeitanteilig abgerechnet. Sie erhalten von mir eine Privatrechnung. Für eine Zusammenarbeit, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, erhalten Sie von mir ein gesondertes Angebot.

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich nicht der Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen. Dh die Inanspruchnahme meiner Leistungen wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Einige Private- und Heilpraktiker Zusatzversicherungen erstatten das Honorar ganz oder teilweise. Für eine Kostenübernahme der privaten Krankenkassen bedarf es einer Diagnose nach der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10 Kapitel V F). Für Selbstzahler ist keine Diagnose erforderlich. So vermeiden Sie Fragen Ihrer Versicherung mit eventuellen Folgen. Bei Selbstständigen und Arbeitnehmern ist es kein Problem die Kosten in die Steuererklärung einfließen zu lassen (als Coaching oder Heilbehandlung). Sie können psychologische Begleitung als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Auch dann, wenn Sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt wird. (Finanzgericht Münster: AZ: 3 K285/02E) Daher empfehle ich Ihnen die Belege einzureichen